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WKÖ begrüßt bedarfsgerechte Aufstockung der Förderung für E-Fahrzeuge

„Die Förderung der Anschaffung von Elektrofahrzeugen stößt bei Unternehmen auf so großes Interesse, dass der Fördertopf zu versiegen drohte. Es ist daher erfreulich, dass die Bundesregierung sich nun zu einer bedarfsgerechten Aufstockung der Mittel entschlossen hat“, sagt Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Konkret wird die Regierung weitere 55 Millionen Euro für dieses Programm zur Verfügung stellen. „Damit sollte es möglich sein, alle richtlinienkonformen Investments in den Fuhrpark zu unterstützen und alle angemeldeten Fahrzeugbestellungen zu bedienen“, so Schwarzer.

Dies ist dem Experten zufolge auch deshalb wichtig, weil die gewerblichen Fuhrparks „die Schrittmacher beim Aufschwung der E-Mobilität sind“. Ihr Anteil an den E-Neuzulassungen betrug 2020 immerhin 81,6 Prozent. Innerhalb der EU ist Österreich beim Anteil der E-Autos an den Neuzulassungen bereits auf Pole Position. Bei entsprechendem Fahrzyklus sind E-Fahrzeuge für Lieferungen und Montagen – abgesehen von den positiven Umwelteffekten – auch wirtschaftlich darstellbar.

Aufladen „daheim“ wird einfacher.
Außerdem begrüßt die WKÖ den Entwurf des Klimaministeriums, der das Laden der Fahrzeuge „daheim“ erleichtern soll. Ein Right-to-Plug soll im Wohnungseigentumsgesetz den Weg für Beschlussfassungen ebnen. „Viele Menschen haben sich bisher kein E-Auto angeschafft, weil sie keinen verlässlichen Zugang zu einer Ladestation am Wohnort hatten. Einstimmige Beschlüsse scheiterten daran, dass von einzelnen Wohnungseigentümern weder Aufenthaltsort noch Internetadresse bekannt waren oder Anfragen unbeantwortet blieben. Künftig soll die Nichtteilnahme an einer Abstimmung nicht mehr mit einer Ablehnung gleichgesetzt werden“, erklärt der WKÖ-Experte. „Damit wird ein Investitionshindernis entschärft, das Beseitigen unnötiger Hürden ist Grundvoraussetzung für das Gelingen der Energiewende.“ (PWK 313/DFS)

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