Kostendruck schürt Unsicherheit – Industrie fordert weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen

Branchensprecher Menz: „Versorgungssicherheit gewährleisten – Betriebe rasch und effektiv entlasten“

Unsicherheiten prägen den Ausblick der heimischen Industrie auf die kommenden Wintermonate. „Schon jetzt bringt der hohe Kostendruck viele ans Limit, und es bleiben große Fragezeichen, wie man die Energiepreise für die nächsten Monate kalkulieren soll. Die konjunkturelle Lage ist stark eingetrübt, der Pessimismus wächst, und es bleibt zu hoffen, dass sich die Rezession nicht länger in der Industrie festsetzt“, fasst Sigi Menz, Obmann der Bundessparte Industrie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die aktuelle Stimmungslage der Branche im Rahmen der Bundesspartenkonferenz zusammen.

„In dieser enorm schwierigen Zeit brauchen unsere Industrieunternehmen ein starkes politisches Commitment, eine aktive Industriepolitik und einen wettbewerbsfähigen Rechts- und Förderrahmen. Trotz einiger Verbesserungen an den energiepolitischen Rahmenbedingungen fehlen der heimischen Industrie noch wesentliche Eckpunkte, die zur Entlastung der Betriebe beitragen und Versorgungssicherheit gewährleisten“, unterstreicht Menz.

Gesetz für freiwillige Substitution des Energieträgers endlich umsetzen.
So stehen viele Industriestandorte aktuell vor dem Dilemma, dass Anlagen-Genehmigungen für die betriebliche Energieträger-Diversifizierung viel zu lange dauern. Menz: „Betriebe, die Gas aus Kosten- oder Versorgungsgründen durch einen anderen Energieträger ersetzen wollen, brauchen derzeit viel Zeit und Geduld. Rasche Verbesserungen und mehr Rechtssicherheit brächte ein von der WKÖ schon vor längerem eingebrachter Gesetzesvorschlag – dieser ist aber noch immer in der politischen Warteschleife. Wir warten dringend auf ein solches ‚Ermöglichungsgesetz‘. Wer die angespannte Versorgungssituation mit Gas freiwillig entlastet, soll ermutigt, nicht gebremst werden“.

Neuen Gas-Notfallplan umsetzen.
Weiters fordert die Industrie, dass die Kriterien der EU-Verordnung über koordinierte Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage im neuen Gas-Notfallplan umgesetzt werden. Im Fokus sind hier vor allem die ökonomische und gesellschaftliche Bedeutung der Industrie sowie Kriterien zur Aufrechterhaltung systemkritischer Lieferketten, zum Energieträgerwechsel und zur Mindestversorgung mit Gas, um schwere Beschädigungen der Produktionsanlagen zu verhindern.

Grüngas-Gesetz fehlt.
Lückenhaft sind auch die Rahmenbedingungen zum Markthochlauf von Biogas, Biomethan und Wasserstoff.

CO2-Bepreisung für Anlagen: Rechtsrahmen fehlt.
Rechtsunsicherheit sieht Menz auch in der fehlenden Vorab-Befreiung von der nationalen CO2-Bepreisung für Anlagen, die dem EU-Emissionshandel unterliegen. Menz: „Dafür gibt es bis dato keine Rechtsgrundlage, womit es zu einer nicht akzeptablen Doppelbelastung kommt. Dies belastet die Betriebe, die die Kosten jetzt vorfinanzieren müssen. Da Deutschland die Erhöhung der CO2-Bepreisung von 30 auf 35 Euro um ein Jahr verschoben hat, muss jetzt auch eine Angleichung der Belastungsschritte folgen.“

Unterstützungsmaßnahmen für Energiekosten.
Mit der Gaspreisbremse bekommt die deutsche Industrie einen weiteren Wettbewerbsvorteil zur Dämpfung der hohen Energiekosten. Auch zahlreiche andere Mitgliedsstaaten haben bereits entsprechende Entlastungsmaßnahmen gesetzt. Die Bundesregierung muss daher zügig ein Konzept für weitere Unterstützungsmaßnahmen bis Ende 2023 vorlegen, das mit Beginn Oktober unmittelbar an die erste Förderphase des Energiekostenzuschuss anknüpft, fordert die Industrie. Der neue befristete EU-Beihilferahmen liegt ja bereits seit Ende Oktober vor und sollte rasch umgesetzt werden, um den Industriestandort Österreich wettbewerbsfähig zu erhalten.

Energieabgaben: Vorausvergütung verlängern und erhöhen
Ein weiteres Thema ist die Verlängerung und Anhebung der Vorausvergütung der Energieabgaben. Im Energieabgabenvergütungsgesetz wurde für den Zeitraum bis 2023 eine erhöhte Vorausvergütung von 25 % vorgesehen. Im Rahmen einer weiteren Novelle könnte eine Erhöhung der Vorausvergütung auf 50 % für Anträge für die Kalenderjahre 2022 bis 2024 und abweichende Wirtschaftsjahre, die in diesen Kalenderjahren beginnen oder enden, vorgesehen werden.

Menz: „Jetzt geht es darum, möglichst rasch Planungs- und Investitionssicherheit für unsere Unternehmen herzustellen, damit diese trotz der derzeit riesigen Herausforderungen kalkulieren und arbeiten können. Standorte und Jobs stehen auf dem Spiel.“ (PWK460/PM)

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