Handel wehrt sich gegen Schließung: 62 Händler rufen den Verfassungsgerichtshof an

Die österreichische Handelsbranche hat stets Verständnis für Sicherheits- und Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gezeigt. Allerdings muss bei gravierenden Eingriffen bei jenen Faktoren angesetzt werden, die nachweislich etwas am Infektionsgeschehen bewirken können. Die Schließung von Geschäften zählt jedenfalls nicht dazu, denn der Handel war und ist kein Corona-Hotspot, wie aktuelle Studien belegen (AGES, The Lancet, LUCA-App).

62 Handelsbetriebe der verschiedensten Branchen (Mode-, Schuh-, Sportartikel-, Parfümerie-, Schmuck-, sowie Elektrofachhandel) setzen sich nun zur Wehr und fechten die behördliche Schließung des nicht lebensnotwendigen Handels aufgrund des Verstoßes gegen das Grundrecht auf Eigentum, das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit, den Gleichheitssatz sowie gegen das Legalitätsgebot vor dem Verfassungsgerichtshof an.

Kontakt ist nicht gleich Kontakt.

Rainer Will Handelsverband

Ziel des COVID-19-Maßnahmengesetzes ist es, die persönlichen Kontakte von Menschen durch Betretungsverbote einzudämmen, um die Verbreitung von COVID-19 und die prognostizierte Überlastung der Intensivpflege zu verhindern. Kontakt ist aber nicht gleich Kontakt: Die kurzen, mit FFP2-Maske und seit dem 08.11.2021 ausschließlich zwischen Geimpften und Genesenen in den Betriebsstätten des Handels erfolgenden Kontakte, bringen kein bzw. ein vernachlässigbares Infektionsrisiko mit sich.

„Durch den eingehaltenen Mindestabstand, Entlüftungsanlagen, kurze Aufenthaltsdauern, kurze Kontaktzeiten zu den Beschäftigten, das Tragen der FFP2-Maske sowie zuletzt der 2G-Regel stellen die Betriebsstätten des Handels geradezu ‚safe spots‘ dar, an welchen das Infektionsrisiko so gering wie fast nirgendwo sonst ist“, sagt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, in Namen der österreichischen Händler.

Studie belegt sehr hohen CoV-Schutz durch FFP2-Masken

Aktuelle Studien – wie die der US-Nationalen Akademie der Wissenschaften – belegen nachweislich, dass korrekt getragene FFP2-Masken einen extrem hohen Schutz vor einer CoV-Infektion bieten. Selbst wenn sich ein infizierter und ein gesunder Mensch in einem Innenraum auf kurzer Distanz begegnen, liege die Ansteckungsgefahr auch nach 20 Minuten nur bei gut 0,1 Prozent. Die durchschnittliche Einkaufsdauer im Handel beträgt lediglich circa 13 Minuten.

Handelsverband begrüßt Klärung der Verfassungskonformität

Zudem belegen sämtliche Mobilitätsdaten, dass die Effektivität des Lockdowns stark abnimmt. Der Handelsverband begrüßt daher die Anrufung des Verfassungsgerichtshof, um eine Klärung der Verfassungskonformität der derzeitigen Maßnahmen herbeizuführen.

„Eine ‚Kontaktreduktion‘ im Handel trägt zu keiner Entlastung der Spitals- und Intensivkapazitäten bei. Die Schließung des Handels ist unseres Erachtens verfassungswidrig, da die Maßnahme nicht geeignet ist, den Eingriff in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte zu rechtfertigen“, so Rainer Will im Namen der 62 Handelsbetriebe, die den VfGH-Antrag eingebracht haben.

„Entschädigungen“ müssen den tatsächlichen Schaden ersetzen

Darüber hinaus erhalten viele Handelstreibende, die aufgrund des Lockdowns Millionen Euro verlieren, kaum eine Entschädigung aus dem titulierten „Hilfspaket“. Weder berücksichtigt man den Umstand, dass manche Unternehmen seit 2019 gewachsen sind und daher automatisch auch höhere Umsätze erwirtschaften, noch wird dem Faktum Rechnung getragen, dass große Unternehmen mit einem 80.000 Euro Deckel keinesfalls das Auslangen finden können, wenn sie jede Woche Millionen verlieren. Zudem ist bereits die Voraussetzung für den Erhalt von Mitteln aus dem Ausfallsbonus III für viele Unternehmen eine große Hürde, da entsprechende Unternehmen einen Umsatzverlust von mindestens 30 Prozent im Vergleich zu diesem Kalendermonat aus dem Jahr 2019 nachweisen müssen. Dadurch, dass das Betretungsverbot jedoch vom 21. November bis (voraussichtlich) 12. Dezember andauert und damit weniger als die Hälfte des jeweiligen Monates in Anspruch genommen wird, erhalten die meisten Unternehmer wohl voraussichtlich kaum Zahlungen aus dem Ausfallsbonus, auch wenn diese (in der umsatzstärksten Zeit des Jahres) insgesamt 20 Tage geschlossen halten mussten.

Des Weiteren wird der Ausfall von antragsberechtigten Unternehmen dann nur mit 10-20 Prozent ausgeglichen und ein Abfedern durch den Verlustausgleich ist für eine Vielzahl nicht möglich. Hundertausende Arbeitsplätze müssen jedoch abgesichert werden. Die für den 19.12. geplante Sonntagsöffnung vermag die Lockdown-bedingten Verluste nur in Bruchteilen zu kompensieren.

Daher appellieren wir an die österreichische Bundesregierung:

  1. den Lockdown für alle Handelsbetriebe mit Ablauf des 11.12.2021 bundesweit zu beenden;
  2. Entschädigungen („Hilfspakete“) bereitzustellen, die den tatsächlich entstandenen Schaden ausgleichen;
  3. keine neuerlichen Lockdowns für den Handel anzuordnen, solange nicht wissenschaftlich nachweislich belegt ist, dass der Handel das Infektionsgeschehen wesentlich beeinflusst.

Rückfragen & Kontakt:
Handelsverband
Mag. Gerald Kuehberger, MA
Pressesprecher
Tel.: +43 (1) 406 22 36 – 77
gerald.kuehberger@handelsverband.at
www.handelsverband.at

Julia Gerber, MA
Communications Managerin
Tel.: +43 (1) 406 22 36 – 80
julia.gerber@handelsverband.at
www.handelsverband.at

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