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Dritte Klage gegen das Lkw-Kartell kommt noch in diesem Jahr

Der BGL will aufgrund des großen Interesses der betroffenen Firmen noch in diesem Jahr die dritte Klage gegen das Lkw-Kartell einleiten. Betroffene Unternehmen können sich noch bis Ende April beteiligen.

Zwei Klagen laufen bereits, die dritte soll nun noch in diesem Jahr folgen. Auf Grund des großen Interesses strebt der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) für 2019 die nächste Klage gegen das Lkw-Kartell an. Betroffene Unternehmen können sich noch bis zum 30. April unter www.truck-damages.com registrieren, um sich an der Sammelklage zu beteiligen. Damit lassen sich Schadensersatzansprüche für gekaufte oder geleaste Fahrzeuge zwischen dem 01.04.2004 bis Ende 2016 risikofrei und kostenlos geltend machen, wie die DVZ schreibt.

An den Klagen haben sich bereits große Speditions- und Logistikverbände wie der Bundesverband Möbelspedition und Logistik, der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik und der Bundesverband Spedition und Logistik beteiligt.

Schadensersatz in Milliardenhöhe.
Die ersten beiden Klagen umfassen bereits Schadensersatz in Milliardenhöhe für mehr als 7.000 Unternehmen mit knapp 150.000 Lkw. Im Durchschnitt beläuft sich der geltend gemachte Schaden pro Fahrzeug auf mehrere Tausend Euro, insgesamt könnte auf das Kartell mögliche Kosten von 3,5 Milliarden bis 5,6 Milliarden Euro zukommen. Von der EU-Kommission gab es für die beschuldigten Unternehmen bereits Geldbußen von mehreren Milliarden Euro. Von 1999 bis zur Aufdeckung des Kartells im Jahr 2011 sollen mehrere Lkw-Hersteller, darunter Daimler, Volvo, MAN und Renault, Preisabsprachen getroffen und neue Emissionsvorschriften gemeinsam verhindert haben.

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